Frist: 25. Juni 2025
Ab dem 25. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen, ihre Websites für Menschen mit Einschränkungen zugänglich zu machen. Wer jetzt handelt, ist rechtlich und technisch auf der sicheren Seite.
In diesem kurzen Video erfahren Sie, was auf Website-Betreiber zukommt:
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